Beitragsordnung vom 27. September 2003
1. Für Mitglieder wird ein Monatsbeitrag von 2,50 € (in Worten: Zwei Fünfzig EURO) erhoben. Der Mitgliedsbeitrag kann auch in Form von Sach- und Arbeitsleistungen erbracht werden.
2. Ermäßigungen auf 1 € (in Worten: Ein EURO) werden gewährt für Mitglieder, die
- Arbeitslose, Kurzarbeiter,
- Sozialhilfeempfänger,
- Studierende, Azubis,
sind.
3. Die Mitglieder zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 € (in
Worten: Zehn EURO), der ermäßigte Satz beträgt 5 € (in Worten: Fünf EURO)
4. Mitgliedsbeiträge sind bringepflichtig und sollten als einmaliger Jahresbeitrag
bis zum 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres entrichtet werden.
Beitragordnung-Perpetuum.pdf
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