Beitragsordnung vom 27. September 2003

1.         Für Mitglieder wird ein Monatsbeitrag von 2,50 € (in Worten: Zwei Fünfzig EURO) erhoben. Der Mitgliedsbeitrag kann auch in Form von Sach- und Arbeitsleistungen erbracht werden. 

2.         Ermäßigungen auf 1 € (in Worten: Ein EURO) werden gewährt für Mitglieder, die 

            -           Arbeitslose, Kurzarbeiter,           

            -           Sozialhilfeempfänger, 

            -           Studierende, Azubis,  

            sind. 

3.         Die Mitglieder zahlen eine einmalige Aufnahmegebühr in Höhe von 10 € (in 

            Worten: Zehn EURO), der ermäßigte Satz beträgt 5 € (in Worten: Fünf EURO) 

4.         Mitgliedsbeiträge sind bringepflichtig und sollten als einmaliger Jahresbeitrag

bis zum 31. Januar des laufenden Geschäftsjahres entrichtet werden.

Hier können Sie die Beitragsordnung herunterladen.
Beitragordnung-Perpetuum.pdf
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